Im Zuge wachsender Anforderungen in Punkto Energieeinsparung bei zweischaligen Mauerwerken stellen wir Ihnen heute eine weitere Neuerung vor.
Neben der Verlängerung der Zulassung für unseren klassischen Dübelanker ZV-Welle bis 250 mm Schalenabstand konnten wir mit dem neuen Dübelanker ZV-Welle/5 eine wesentliche Erweiterung des zugelassenen Schalenabstandes auf satte 400 mm erreichen.
Mit dieser Entwicklung kommen wir dem Wunsch von Bauherren, Planern und Architekten nach, für z.B. den Geschoßbau größere Schalenabständen zu realisieren und so aus energetischer Sicht einen Schritt voraus zu sein.
Der Dübelanker ZV Welle/5 mit 5 mm Drahtankerdurchmesser hat eine allgemeine Bauartgenehmigung bis 400 mm Schalenabstand.
Das Beste dabei: Durch den erhöhten Drahtdurchmesser entsprechen die Ankerstückzahlen / m² den normativ geregelten Stückzahlen. Zusätzliche aufwendige Berechnungen sind somit nicht mehr notwendig. Bauherren, Planer und Architekten sind damit auf der sicheren Seite!
Zusätzlich ist künftig eine weitere Stahlqualität Bestandteil der Bauartgenehmigung: 1.4462, CRC IV, für Objekte, die in direkter Nähe zur Küstenlinie erstellt werden.